RECHTSANWÄLTIN

MEIßNER

Erstberatung


Eine auf Ihren Einzelfall bezogene Erstberatung im Arbeitsrecht kostet bei mir pauschal 95 € inkl. MwSt.


Die Erstberatung ist, wie der Name schon sagt, eine erste Beratung mit dem Ziel einer ersten rechtlichen Einschätzung der Angelegenheit.

Sie befinden sich hier: Erstberatung

IMG_6099_g.jpg
IMG_5949_g.jpg

Eine Erstberatung dient nicht dazu, dem Mandanten eine schnelle und vollständige Lösung seines Problems zu liefern. Ebensowenig umfasst das Erstberatungsgespräch die Abfassung von Schreiben, die Führung von Telefonaten mit dem Gegner oder dessen Anwalt, die Prüfung von Prozessaussichten usw.


Während des Erstberatungsgespräches wird anhand der vorliegenden Unterlagen und des geschilderten Sachverhaltes der Fall erörtert und eine erste Bewertung der Rechtslage abgegeben. Die Erstberatung soll den Mandanten in die Lage versetzen zu entscheiden, ob er die Sache weiter verfolgen soll oder nicht. In der Regel lässt sich schon nach der Erstberatung – und ohne weitere kostenaufwendige Prüfungen – gut abschätzen, ob es sinnvoll ist, in der Sache weiter vorzugehen, und welche rechtlichen Schritte unternommen werden sollten.


Bitte bringen Sie zu dem vereinbarten Erstberatungsgespräch alle Unterlagen mit, die für die Bewertung der Angelegenheit relevant sein können.


Sollten Sie sich im Anschluss an die Erstberatung entschließen, dass ich weiter für Sie tätig werden soll, so werden die Kosten der Erstberatung auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet, d.h. es wird nicht doppelt abgerechnet. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernimmt diese in der Regel die Kosten der Erstberatung.